Brillenmanufaktur S*
Brillenmanufaktur S*

Allgemeine Lieferbedingungen zur Verwendung gegenüber gewerblichen Bestellern

§ 1

Geltung der Bedingungen

 

Diese allgemeinen Lieferbedingungen (nachfolgend ALB) gelten als Grundlage für alle an die Brillenmanufaktur S*, Inhaber Wolfgang Karwath, erteilten Bestellungen für individuell herzustellende Brillengenfassungen gewerblicher Auftraggeber.

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Brillenmanufaktur S* erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

Durch seine erste Bestellung erklärt der Besteller, diesen ALB der Brillenmanufaktur S* zuzustimmen.

 

Jede Bestellung bei der Brillenmanufaktur S* stellt einen selbstständigen Auftrag dar, auf den die Regelungen dieser ALB Anwendung finden.

 

§ 2

Vertragsgegenstand

 

Die Brillenmanufaktur S* wird Brillenfassungen entsprechend des Auftrages des Bestellers aus Materialien der Brillenmanufaktur S* herstellen. Der Besteller stellt durch den Entwurf bzw. den Auftrag die jeweilige Spezifikation zum Einzelauftrag zur Verfügung. Das Design fällt deshalb in den Verantwortungsbereich des Bestellers. Ein Kündigungsrecht des Bestellers nach § 649 BGB wird ausgeschlossen.

 

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

Erfüllungsort für die Herstellung und Versendung ist der Geschäftssitz der Brillenmanufaktur S*

 

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Brillenmanufaktur S* die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Brillenmanufaktur S* auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Brillenmanufaktur S*, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Brillenmanufaktur S* von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hierraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Brillenmanufaktur S* nur berufen, wenn sie den Besteller unverzüglich benachrichtigt.

 

§ 3

Preise

 

Es gelten die jeweils bei Auftragerteilung vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Versandkosten entstehen, sind diese ebenfalls vom Besteller zu tragen.

 

Soweit ausdrücklich im Auftrag keine Preise vereinbart wurden, so gelten die Preise der Brillenmanufaktur S* zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung.

 

Die Kaufpreisforderung der Brillenmanufaktur S* wird mit Zugang der Rechnung beim Besteller fällig. Der Besteller gerät mit einer Zahlungssäumnis mit Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Soweit bei Rechnungslegung eine andere Zahlungsfrist angegeben wird, so gilt diese als Fälligkeitstermin.

 

§ 4

Gefahrübergang

 

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Brillenfassung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Brillenmanufaktur S* verlassen hat.

 

§ 5

Gewährleistung

 

Die Brillenmanufaktur S* gewährleistet, dass die Brillenfassungen frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gelten hierbei die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 

Die Brillenmanufaktur S* haftet für etwaige Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen eines Werklieferungsvertrages über nicht vertretbare Sachen.

 

Die Brillenmanufaktur S* übernimmt keine Mangelhaftung für solche Mängel, die auf das Design der jeweiligen individuellen Brille ganz oder nicht nur wesentlich zurückzuführen sind.

 

Der Anspruch auf Schadenersatz ist begrenzt auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

 

Die Brillenmanufaktur S* gibt keine Beschaffenheitsgarantie auf von ihr hergestellte Brillenfassungen, es sei den, dass die Vertragsparteien im Einzelfall eine solche Garantie vereinbaren oder die Brillenmanufaktur S* ein selbstständiges Garantieversprechen anlässlich der eigenen Werbung gegenüber dem Besteller erklärt hat.

 

Die Hafftung der Brillenmanufaktur S* ist begrenzt auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

 

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Eigentumsvorbehalt

 

Die Brillenfassung bleibt Eigentum der Brillenmanufaktur S*. Das Eigentum an der jeweiligen Brillenfassung geht im ordentlichen Geschäftsgang erst dann auf den Besteller über, wenn der Besteller alle Geldforderungen der Brillenmanufaktur S* aus der Geschäftsvereinbarung und den Einzelaufträgen erfüllt hat. Soweit der Besteller zwischenzeitlich die Brillenfassung im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, ist er befugt, das Eigentum an der Brillenfassung zu übertragen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Brillenfassung entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Brillenmanufaktur S* ab. Die Brillenmanufaktur S* ermächtigt den Besteller widerruflich, die an die Brillenmanufaktur S* abgetretenen Forderungen für ihre Rechung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum der Brillenmanufaktur S* hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Brillenmanufaktur S* ihre Eigentumsrechte durchsetzten kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Brillenmanufaktur S* die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, so haftet hierfür der Besteller.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Brillenmanufaktur S* berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowei in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Brillenmanufaktur S* liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 7

Schutzrechtsverletzungen

 

Der Besteller wird die Brillenmanufaktur S* und ihre Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf des Liefergegenstandes stammt von der Brillenmanufaktur S*. Im Falle einer Inanspruchnahme der Brillenmanufaktur S* durch Dritte wegen einer Schutzrechtsverletzung anlässlich der Herstellung des in Auftrag gegebenen Brillendesigns verpflichtet sich der Besteller, die Brillenmanufaktur S* von ihren etwaigen Ansprüchen freizustellen einschließlich der Kosten einer erforderlichen rechtlichen Verteidigung der Brillenmanufaktur S*. Zusätzliche Vorraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Besteller die Führung von Rechtsstreitigkeiten überlassen wird und das die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Brillenfassung der Brillenmanufaktur S* ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Leistungen/Produkten zuzurechnen ist. Die Brillenmanufaktur S* ist berechtigt, einen Rechtsstreit selbst durch Vergleich oder Anerkenntnis zu beenden. In diesen Fällen bleibt der Besteller zur Erstattung von Kosten, wie zum Beispiel Schadenersatz und Anwaltsvergütung verpflichtet, es sei denn, es war für die Brillenmanufaktur S* von vornherein erkennbar, dass der von einem Dritten geltend gemachte Anspruch vorraussichtlich nicht besteht.

 

§ 8

Datenschutzerklärung, Geheimhaltung

 

Die Brillenmanufaktur S* verpflichtet sich, die Vorraussetzung für den Umgang mit personenbezogenen Daten anlässlich der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller im Umfang der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) zu wahren.

 

Soweit jedoch nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Brillenmanufaktur S*  im Zusammenhang mit den Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

§ 9

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

 

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Brillenmanufaktur S* und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Schwerin.

 

§ 10

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbindungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

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